Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung

Admira Center Rödental - Parkplatz und Eingangsbereiche

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Invest Company GmbH
Freibadstr. 30
81543 München

2. Gegenstand der Verarbeitung

Im Außenbereich des Einkaufszentrums „Admira Center Rödental“ erfolgt eine Videoüberwachung des Parkplatzes sowie der Zugangs- und Eingangsbereiche mittels einer fest installierten Kamera.

Die Verarbeitung umfasst insbesondere:

  • Bildaufnahmen von Personen und Fahrzeugen
  • Datum und Uhrzeit des Aufenthalts
  • Bewegungen innerhalb der überwachten Bereiche

Eine automatisierte Gesichtserkennung, biometrische Verarbeitung, Tonaufzeichnung oder automatisierte Verhaltensanalyse findet nicht statt.

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zu Sicherheitszwecken, insbesondere:

  • zum Schutz von Besuchern, Mietern und Mitarbeitern
  • zum Schutz von Gebäuden, Fahrzeugen und sonstigem Eigentum
  • zur Prävention und Aufklärung von Straftaten
  • zur Vermeidung von Diebstahl, Sachbeschädigung und Vandalismus
  • zur Wahrung des Hausrechts

4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von:

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)

Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht insbesondere in der Gewährleistung der Sicherheit sowie im Schutz von Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und sonstigen Vermögenswerten.

5. Interessenabwägung

Bei der Einrichtung der Videoüberwachung wurden die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen berücksichtigt.

Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass:

  • ausschließlich öffentlich zugängliche Außenbereiche überwacht werden
  • die Überwachung offen und transparent erfolgt
  • die überwachten Bereiche durch Hinweisschilder gekennzeichnet sind
  • keine verdeckte Überwachung stattfindet
  • keine biometrische Auswertung erfolgt
  • die Speicherung zeitlich begrenzt ist
  • öffentliche Straßen und Nachbargrundstücke soweit technisch möglich nicht erfasst werden
  • lediglich eine Kamera eingesetzt wird

Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen überwiegen die berechtigten Interessen des Verantwortlichen.

6. Empfänger der Daten

Zugriff auf die Videoaufzeichnungen erhalten ausschließlich autorisierte Personen.

Eine Weitergabe erfolgt nur:

  • an interne Sicherheits- oder Verwaltungsverantwortliche
  • an technische Dienstleister im Rahmen der Systembetreuung
  • an Strafverfolgungs- oder Ermittlungsbehörden, sofern dies gesetzlich erforderlich ist oder zur Aufklärung konkreter Vorfälle dient

7. Speicherfrist

Die Speicherung der Videoaufzeichnungen erfolgt grundsätzlich für maximal 72 Stunden.

Anschließend werden die Daten automatisch gelöscht, sofern sie nicht ausnahmsweise zur Aufklärung konkreter Vorfälle oder zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche benötigt werden.

8. Technische und organisatorische Maßnahmen

Zum Schutz der personenbezogenen Daten wurden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, insbesondere:

  • Zugriffsbeschränkung auf autorisierte Personen
  • Passwortschutz der Systeme
  • regelmäßige Überprüfung der Kameraposition
  • geschützte Speicherung der Daten
  • Protokollierung von Zugriffen

9. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.

10. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Zuständige Aufsichtsbehörde kann insbesondere sein:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Deutschland

11. Ergebnis der datenschutzrechtlichen Prüfung

Die Videoüberwachung erfolgt verhältnismäßig, transparent und ausschließlich zu legitimen Sicherheitszwecken.

Unter Berücksichtigung der getroffenen technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Maßnahmen wurde kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen festgestellt.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO ist nach derzeitiger Bewertung nicht erforderlich.